Hausarztpraxis Dr. Heereman
 

Angebot an individuellen Gesundheitsleistungen

  • Ruhe EKG
  • Lungenfunktion
  • Belastungs-EKG
  • Ulltraschall von Bauch, Schilddrüse, Halsgefässe und Herz
  • Check up Untersuchung

Preise und Leistungsverzeichnis 


Zusätzliches Angebot Laborprofile
Preise und Leistungsverzeichnis



Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen in unserer Praxis

IGel-Individuelle Gesundheitsleistungen sind Zusatzleistungen, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Bei privaten Krankenversicherungen verhält es sich häufig anders, hier aufgeführte Informationen beziehen sich auf die GKV (gesetzliche Krankenversicherungen). Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu IGel Leistungen finden Sie hier.
Leistungen der Krankenkassen müssen "...ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." (§12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot)
Über das "Ausreichende" hinaus kann es jedoch sinnvoll sein, weitere Untersuchungen in gewissen Abständen durchführen zu lassen. Einige dieser Untersuchungen würden Sie bei entsprechender Indikation bei uns oder auch bei einem Facharzt auf Kosten der Krankenkasse bekommen, bei Beschwerdefreiheit zur reinen Prävention jedoch nicht (Beispiel: Ultraschall der Halsgefässe: Bei Verdacht auf Arteriosklerose können diese Untersuchung Kardiologen und Neurologen auf Kosten der Krankenkassen durchführen. Ulltraschall von Bauch und Schilddrüse: Bei Verdacht auf Gallensteine oder Schilddrüsenunterfunktion dürfen wir diese Untersuchung auf Kosten der gesetzlichen Kassen durchführen, zur reinen Prävention oder "ich wollte immer mal wissen..." nicht. Auch eine Überprüfung des Herz Kreislauf Apparates vor einem Marathon beispielsweise ist keine Leistung der Krankenkasse, wenn Sie nicht entsprechende Symptome und bekannte Vorerkrankungen haben.)
Ziel dieser Seite ist es, offen und klar aufzuklären was gesetzliche Grundlagen, Vor- und Nachteile der IGel Leistungen sind und was wir Ihnen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus als Selbstzahlerleistung anbieten können.

 

Beispiel: Den Inhalt der Gesundheitsuntersuchung der GKV (gesetzlichen Krankenkasse) können Sie hier nachlesen. Neben Anamnese, Messung des Blutdruckes, Erhebung des Impfstatus, einrer körperlichen Untersuchung sowie Erhebung und Beratung zu individuellen Gesundheitsrisiken beinhaltet die Untersuchung lediglich eine Urinuntersuchung, LDL Cholesterin, Blutzucker und auf Wunsch ein Screening auf Hepatitis B und C (kein Blutbild, keine Leber- und Nierenwerte, kein EKG, kein Ultraschall......). Wenn also gesunde Patienten sich jährlich Blut abnehmen lassen, müsste dies streng genommen bereits als IGel Leistung erfolgen. Nochmal: Wenn Sie Brustschmerzen haben, werden Sie auf Kosten der Kassen auf den Kopf gestellt, wenn wir den Verdacht auf eine Schilddrüsenerkrankung haben gehen wir dem auf Kosten der Kasse nach, wenn Sie einen Infekt haben nehmen wir Blutbild und Infektparameter auf Kosten der Kasse ab, wenn Sie eine koronare Herzerkrankung haben oder Diabetes oder eine Nierenschwäche oder oder oder werden regelmässig auf Kosten der Krankenkasse die Laborparameter bestimmt, die erforderlich sind. IGel Leistungen gehen über das dringend Erforderliche hinaus (vgl. Wirtschaftlichkeitsgebot oben).

Der zunehmende Kostendruck wird ein vermehrtes verweisen auf IGeL Leistungen leider unumgänglich machen, wir bitten um Verständnis.

Unsere Möglichkeiten an apparativer Diagnostik sowie unsere Laborprofile können Sie weiter oben einsehen, bei Wunsch eines privatärztlichen check ups kommen Sie gerne auf uns zu.


 Bleiben Sie gesund, Ihr Praxisteam


GLP-1 Agonisten oder "Abnehmspritze"


Erst in Hollywood, nun auch hier in aller Munde nimmt die Nachfrage stetig zu. Bisher erfolgte die Aufklärung mündlich, die Verordnung als Service am Patienten nebenbei.
Ausverschiedenen Gründen müssen wir das ändern: Zukünftig wird es eine kostenpflichtige Erstberatung mit schriftlicher Aufklärung geben, auch Folgerezepte werden in Rechnung gestellt. Ausserdem werden regelmässige Laborkontrollen empfohlen, die Sie auch als IGeL Leistung selber tragen müssen. Alle Patienten, die bereits die Spritzen von uns verordnet bekommen, sollten bei der nächsten Verordnung den Aufklärungsbogen durchlesen, unterzeichnen und bei Fragen ein Arztgespräch vereinbaren, die Gebühr für die Erstaufklärung wird nicht erhoben. Folgerezepte werden auch hier ab sofort in Rechnung gestellt, die Empfehlung der Laborkontrollen gilt analog. Warum ist das so? Die Nachfrage steigt so stark, das wir das Management proffessionalisieren müssen, ausserdem müssen emails bearbeitet, Rezepte verordnet und Termine vereinbart werden, all dies spiegelt sich leider nicht in der KV Abrechnung wieder und muss daherindividuell in Rechnung gestellt werden. Die schriftliche Aufklärung und Erstberatung hat neben der Qualität und Nachvollziehbarkeit natürlich auch haftungsrechtliche Gründe, wir bitten um Verständnis. Die Erstberatung wird mit 40 Euro, Folgerezepte mit je 20 Euro in Rechnung gestellt.

Bleiben Sie gesund, Ihr Praxisteam

 
 
 
 
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